Betrieblicher Explosionsschutz

Basis eines wirksamen betrieblichen Explosionsschutzes ist das Explosionsschutzkonzept. Als Teil des Explosionsschutzdokumentes hat es folgende Hauptziele:

  • Vermeidung der Entstehung einer zündfähigen/explosionsfähigen Atmosphäre
  • Vermeidung der Entzündung einer explosionsfähigen Atmosphäre
  •  Verringerung der Auswirkung einer Explosion mit dem Ziel, die Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren.

Explosionsschutz erfolgreich umsetzen

Das Explosionsschuzkonzept

Für die Erstellung eines Explosionsschutzkonzeptes nach den Anforderungen aus der GefStoffV und BetrSichV sind folgende Schritte notwendig:

  • Durchführung von Risikobeurteilungen zur Wahrscheinlichkeit des Auftretens und Auswirkung einer Explosion
  • Definition notwendiger Zoneneinteilungen einschließlich Kennzeichnung aller Zugänge zu Bereichen, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann
  • Auswahl geeigneter Geräte, Schutzsysteme und technischer Maßnahmen
  • Definition erforderliche Arbeitsanweisungen und Trainings zur Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz
  • Benennung eines verantwortlichen Koordinators für Fremdfirmen und Besucher

Das Explosionsschutzdokument

Zum Erstellen des Explosionsschutzdokumentes sind im wesentlichen folgende Dokumente bzw. Daten erforderlich:

– Rohrleitungs- und Instrumentierungsplan (R&I Schema)
– Datenblätter aller installierten Geräte (Gerätekategorie, -gruppe, -schutzniveau, Temperaturklasse etc.)
– Sicherheitsdatenblätter aller eingesetzten Stoffe
– Verfahrensbeschreibung
– Prozessparameter
– Anlagen-Lageplan (Draufsicht)
– Unterlagen zu installierten sicherheitstechnischen Anlagen und Geräten
– Unterlagen zur Organisationsstruktur des Unternehmensstandortes: Organigramme, Abteilungsbenennung, verantwortlicher Bereichsleiter

Andreas Seiffer

Betrieblicher Explosionsschutz und Anlagensicherheit
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KOMPETENTE BERATUNGSLEISTUNGEN AUS EINER HAND

  • Projektbegleitende Beratung und Risikoanalysen
  • Beratung bei neuen Projekten und Änderungen von Altanlagen unter Berücksichtigung der Betriebssicherheitsverordnung
  • Umsetzung des betrieblichen Explosionsschutzes
  • Beratung zur Störfallverordnung (SEVESO III)
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